Selbstauskunft Hund

*** Bitte vorab die Gut zu wissen ... Seite lesen ***

hier stehen viele Hilfreiche und Wichtige Informationen zum Ablauf etc.

 

Vielen Dank, dass Sie einem Tier ein neues Zuhause geben wollen.
Bitte füllen Sie diesen Auskunftsbogen vollständig und ehrlich aus. Wir können nur vollständig ausgefüllte Anfragen bearbeiten!

Nach Durchsicht werden wir zeitnah einen Termin mit Ihnen zu einem telefonischen Vorgespräch vereinbaren.

 

Bitte beachten Sie, dass wir nicht in die Schweiz oder nach Österreich vermitteln


Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Im Fall von Falschangaben ist das Tier (wenn es zur Vermittlung kommt) bei Aufforderung sofort an den Verein Glücksritter für Tiere e.V. auszuhändigen.


HINWEIS:

Die Daten werden vertraulich behandelt, auch der Ausgang der Vorkontrolle – die Vorkontrolle bekommt aber den Auskunftsbogen mit,
damit Sie alle erforderlichen Daten hat. Die Vorkontrolle ist NEUTRAL!


Der Interessent ist damit einverstanden, dass seine Daten an die zuständigen Rescuer und die Vorkontrolle weitergegeben werden.

1) Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist Glücksritter für Tiere e.V. Der Verein wird die über die Selbstauskunft oder per E-Mail überlassenen personenbezogenen Daten mit Ausnahmen von Punkt 2, 3 und 4 nicht an Dritte weitergeben.

2) Der Verein darf erhobene personenbezogene Daten an die inländischen und ausländischen Partner
– Tierheime bzw. -Tierschützer und -Pfleger weitergeben, soweit dies für das Auswahlverfahren erforderlich ist.
Zudem ist der Verein befugt, nach geltenden Bestimmungen Auskunft gegenüber Strafverfolgungsbehörden und Gerichten zu erteilen.

3) Der Verein ist außerdem dazu berechtigt, die Datenverarbeitung und Speicherung ganz oder teilweise durch Dritte durchführen zu lassen. Eine Weitergabe der Daten erfolgt in diesem Fall ausschließlich insoweit dies für die technische Abwicklung erforderlich ist und unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Übermittlung der Daten ist in diesem Fall auf den Zweck der technischen Zusammenarbeit beschränkt.

4) Im Einklang mit den jeweiligen Rechtsvorschriften nach § 4 Abs. 1 Ziff. 1 und § 15 BDSG werden personenbezogenen Daten im Falle einer Übernahme eines Tieres (Adoption), aufgrund der Rechtsvorschriften nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) und/oder § 5 und § 19
BinnenmarktTierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) ggf. an die zuständigen Veterinär- und/oder Überwachungsbehörden weitergegeben.